Deutsche Idiomatik
demonstrandum
quod erat demonstrandum lit: was zu beweisen war\
(Ein Anwalt in einer Gerichtsverhandlung:) Ich komme zum Schluß meiner Ausführungen. Der Angeklagte war zu der fraglichen Zeit im Ausland; er kommt als Täter nicht in Frage. Quod erat demonstrandum. Alle anderen von der Staatsanwaltschaft aufgeworfenen Fragestellungen bedürfen natürlich auch der Klärung.
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