Deutsche Idiomatik
Berufung
Berufung einlegen jur\
. . . Aber ihr könnt gegen das Urteil doch Berufung einlegen. – Natürlich. Beim Landgericht. Aber ich glaube nicht, daß das was nützt. Die werden die Entscheidung des Amtsgerichts nicht revidieren.
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in die Berufung gehen jur
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(Ein Klient zu einem Anwalt:) Aber wenn das Urteil in der ersten Instanz nach Ihrer Auffassung falsch ist, müssen wir in die Berufung gehen. – In der zweiten Instanz gewinnen wir höchstens zu 25 Prozent; ein neues Verfahren lohnt sich also nicht.
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