Deutsche Idiomatik
unbenommen
es ist/bleibt jm. unbenommen, etw. zu tun\
form
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(Der Professor zu einem Studenten:) Wenn Sie mit meiner Note nicht einverstanden sind, ist es Ihnen unbenommen, sich beim Prüfungsamt zu beschweren. – Aber nein, Herr Professor . . . – Wenn sie sich benachteiligt fühlen . . . – das ist Ihr Recht. Ich halte Ihre Note sogar für zu gut . . .
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