Adelung Wörterbuch
Zuerkênnen
, verb. irregul. act. (S. Kennen.) 1. Durch ein Urtheil für jemandes Eigenthum erklären. Einem den Preis zuerkennen. 2. Durch ein Urtheil auflegen. Einem 50 Thaler Strafe, die Bezahlung der Kosten, zuerkennen.  
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