Adelung Wörterbuch
Zuerkênnen
, verb. irregul. act. (S. Kennen.) 1. Durch ein Urtheil für jemandes Eigenthum erklären. Einem den Preis zuerkennen. 2. Durch ein Urtheil auflegen. Einem 50 Thaler Strafe, die Bezahlung der Kosten, zuerkennen.
, verb. irregul. act. (S. Kennen.) 1. Durch ein Urtheil für jemandes Eigenthum erklären. Einem den Preis zuerkennen. 2. Durch ein Urtheil auflegen. Einem 50 Thaler Strafe, die Bezahlung der Kosten, zuerkennen.