Adelung Wörterbuch
Zinshêrr
, des -en, plur. die -en, der Grundeigenthümer, so fern er von dem Inhaber Grundzins zu fordern berechtiget ist; im Gegensatze des Zinsmannes.
, des -en, plur. die -en, der Grundeigenthümer, so fern er von dem Inhaber Grundzins zu fordern berechtiget ist; im Gegensatze des Zinsmannes.