Adelung Wörterbuch
Zeugenfällig
, adj. & adv. welches nur noch in den Rechten einiger Gegenden üblich ist, in solche Umstände versetzt, wo man nicht befugt ist, seine Sache durch Zeugen zu beweisen; Nieders. tügborstig.
, adj. & adv. welches nur noch in den Rechten einiger Gegenden üblich ist, in solche Umstände versetzt, wo man nicht befugt ist, seine Sache durch Zeugen zu beweisen; Nieders. tügborstig.