Adelung Wörterbuch
Wildfang
, des -es, plur. die -fänge. 1. Von dem Substantivo Wild, der Fang des Wildes, im Gegensatze des Schießens desselben; ohne Plural. 2. Von dem Adjectivo wild. (a) Ein jedes wild gefangenes Thier oder Ding, welches daher erst gezähmet oder cultiviret werden muß. So werden in der Wildniß aufgewachsene, noch ungebändigte Pferde Wildfänge genannt. Ein alter wild gefangener und gezähmter Habicht oder Falke heißt ein Wildfang, zum Unterschiede von einem Nestlinge oder Ästlinge, welcher jung gezähmet worden. Bey den Gärtnern werden die in die Gärten verpflanzten wilden Stämme, zahme Bäume darauf zu pfropfen, Wildfänge genannt, S. Wildling. (b) Ein Fremder, Ausländer, nur noch in einigen Gegenden, besonders in der Pfalz, ein herrenloser Ausländer, über welchem dem Churfürsten von der Pfalz ein gewisses Recht zustehet, welches das Wildfangsrecht genannt wird, nach welchem er von ihm den so genannten Fahegulden bekommt, auch, im Falle er stirbt, sein Vermögen einziehet. Auch in Frankreich heißen solche Fremdlinge oder Aubains, an einigen Orten Espaves, das Ius albinagii oder droit d'Aubaine aber, Espavité. (c) Ein wilder, unbesonnener Mensch.
, des -es, plur. die -fänge. 1. Von dem Substantivo Wild, der Fang des Wildes, im Gegensatze des Schießens desselben; ohne Plural. 2. Von dem Adjectivo wild. (a) Ein jedes wild gefangenes Thier oder Ding, welches daher erst gezähmet oder cultiviret werden muß. So werden in der Wildniß aufgewachsene, noch ungebändigte Pferde Wildfänge genannt. Ein alter wild gefangener und gezähmter Habicht oder Falke heißt ein Wildfang, zum Unterschiede von einem Nestlinge oder Ästlinge, welcher jung gezähmet worden. Bey den Gärtnern werden die in die Gärten verpflanzten wilden Stämme, zahme Bäume darauf zu pfropfen, Wildfänge genannt, S. Wildling. (b) Ein Fremder, Ausländer, nur noch in einigen Gegenden, besonders in der Pfalz, ein herrenloser Ausländer, über welchem dem Churfürsten von der Pfalz ein gewisses Recht zustehet, welches das Wildfangsrecht genannt wird, nach welchem er von ihm den so genannten Fahegulden bekommt, auch, im Falle er stirbt, sein Vermögen einziehet. Auch in Frankreich heißen solche Fremdlinge oder Aubains, an einigen Orten Espaves, das Ius albinagii oder droit d'Aubaine aber, Espavité. (c) Ein wilder, unbesonnener Mensch.