Adelung Wörterbuch
Wêrben
, verb. irregul. ich werbe, du wirbst, er wirbt, wir werben u.s.f. Prät. ich warb, Conj. daß ich würde; Particip. geworben; ein sehr altes Wort, ehedem von einem sehr weiten Umfange der Bedeutung, welches jetzt nur noch in einigen wenigen Fällen gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1. Im Umlaufe, oder vielmehr im Gewerbe seyn, circuliren; eine seltene Bedeutung, welche mir nur in einigen Chursächsischen Verordnungen vorgekommen ist. Von seinem in hiesigen Landen gelegenen oder werbenden Vermögen. – Die von werbenden baren Mitteln fällige Zinsen. 2. Etwas zu erhalten suchen, sich Mühe um etwas gehen, wie sich bewerben, da denn der Gegenstand um bekommt, um etwas werben. Aber auch in dieser Bedeutung ist es von einem sehr eingeschränkten Gebrauche, indem man es von der Bemühung gebraucht, ein Amt, jemandes Gunst, und besonders die Einwilligung eines Frauenzimmers zur Ehe, zu erhalten. Um ein Amt, um einen Dienst werben. Durch Drohn und Schmeicheleyen warb er um meine Gunst, Weisse. Um eine Person werben, sie zur Gattin zu erhalten suchen. Für einen andern werben. Für seinen Sohn um jemandes Tochter werben. S. auch Anwerbung.
2. Als ein Activum. 1. Durch Bemühung, durch Arbeit bekommen, wie gewinnen; nur noch in der gemeinen Sprechart mancher Gegenden. Viel Heu werben, einärnten, gewinnen. Daher die Heuwerbung, der Heugewinn, Heuwachs. Die Mühle hat auf dem See die Rohrwerbung, hat das Recht, das Rohr zu hauen und zu nutzen. 2. Soldaten werben, Truppen werben, zu Kriegesdiensten annehmen. Mit Gewalt werben, zu Kriegesdiensten zwingen. Auch absolute. Man wirbt jetzt hier, es wird stark geworben. S. auch Anwerben.
So auch das Werben und die Werbung. Das letztere vielleicht nur allein in der letzten Bedeutung, von der Handlung des Annehmens zum Kriegesdienst. Alle fremde Werbungen verbiethen.
Anm. Schon im Kero und Isidor hwerban, im Ulphilas quairban, im Schwed. verfva, im Nieders. warben. Der erste ursprüngliche Stammbegriff ist ohne Zweifel die Bewegung um seine Achse, wovon noch Wirbel ein Überbleibsel ist. Nach einer gewöhnlichen Figur bedeutete es hernach eine jede lebhafte Bewegung, und die damit verbundene Handlung; besonders gehen, reisen, eine der ältesten, schon im Kero befindliche Bedeutung, ferner arbeiten, durch Arbeit bekommen, erwerben, Handel und Wandel treiben, wovon noch Gewerbe übrig ist, streben, trachten, verursachen, einem Ungemach werben, u.s.f. Im Niedersächs. ist wervelik noch jetzt hurtig. Werfen ist genau damit verwandt.
, verb. irregul. ich werbe, du wirbst, er wirbt, wir werben u.s.f. Prät. ich warb, Conj. daß ich würde; Particip. geworben; ein sehr altes Wort, ehedem von einem sehr weiten Umfange der Bedeutung, welches jetzt nur noch in einigen wenigen Fällen gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1. Im Umlaufe, oder vielmehr im Gewerbe seyn, circuliren; eine seltene Bedeutung, welche mir nur in einigen Chursächsischen Verordnungen vorgekommen ist. Von seinem in hiesigen Landen gelegenen oder werbenden Vermögen. – Die von werbenden baren Mitteln fällige Zinsen. 2. Etwas zu erhalten suchen, sich Mühe um etwas gehen, wie sich bewerben, da denn der Gegenstand um bekommt, um etwas werben. Aber auch in dieser Bedeutung ist es von einem sehr eingeschränkten Gebrauche, indem man es von der Bemühung gebraucht, ein Amt, jemandes Gunst, und besonders die Einwilligung eines Frauenzimmers zur Ehe, zu erhalten. Um ein Amt, um einen Dienst werben. Durch Drohn und Schmeicheleyen warb er um meine Gunst, Weisse. Um eine Person werben, sie zur Gattin zu erhalten suchen. Für einen andern werben. Für seinen Sohn um jemandes Tochter werben. S. auch Anwerbung.
2. Als ein Activum. 1. Durch Bemühung, durch Arbeit bekommen, wie gewinnen; nur noch in der gemeinen Sprechart mancher Gegenden. Viel Heu werben, einärnten, gewinnen. Daher die Heuwerbung, der Heugewinn, Heuwachs. Die Mühle hat auf dem See die Rohrwerbung, hat das Recht, das Rohr zu hauen und zu nutzen. 2. Soldaten werben, Truppen werben, zu Kriegesdiensten annehmen. Mit Gewalt werben, zu Kriegesdiensten zwingen. Auch absolute. Man wirbt jetzt hier, es wird stark geworben. S. auch Anwerben.
So auch das Werben und die Werbung. Das letztere vielleicht nur allein in der letzten Bedeutung, von der Handlung des Annehmens zum Kriegesdienst. Alle fremde Werbungen verbiethen.
Anm. Schon im Kero und Isidor hwerban, im Ulphilas quairban, im Schwed. verfva, im Nieders. warben. Der erste ursprüngliche Stammbegriff ist ohne Zweifel die Bewegung um seine Achse, wovon noch Wirbel ein Überbleibsel ist. Nach einer gewöhnlichen Figur bedeutete es hernach eine jede lebhafte Bewegung, und die damit verbundene Handlung; besonders gehen, reisen, eine der ältesten, schon im Kero befindliche Bedeutung, ferner arbeiten, durch Arbeit bekommen, erwerben, Handel und Wandel treiben, wovon noch Gewerbe übrig ist, streben, trachten, verursachen, einem Ungemach werben, u.s.f. Im Niedersächs. ist wervelik noch jetzt hurtig. Werfen ist genau damit verwandt.