Adelung Wörterbuch
Wêltlichkeit
, plur. die -en. 1. In der ersten Bedeutung des vorigen Wortes. (a) Die Eigenschaft, da etwas weltlich ist, nicht zum geistlichen Stande gehöret, ohne Plural; eine nur selten vorkommende Bedeutung, im Gegensatze der Geistlichkeit. (b) Weltliche Gerichtsbarkeit und Gewalt; auch ohne Plural. So hat der Bischof von Würzburg die Weltlichkeit, d.i. weltliche Gerichtsbarkeit, in seiner Diöces. (c) Ein mit der weltlichen höchsten Gewalt verbundenes Vorrecht, in welchem Verstande die Regalia zuweilen Weltlichkeiten genannt werden. (d) Der weltliche Stand, und die dazu gehörigen Personen, als ein Collectivum, und im Gegensatze der Geistlichkeit. In allen diesen Bedeutungen kommt das Wort im Hochdeutschen wenig mehr vor. 2. In dessen zweyter und besonders dritter Bedeutung, irdische, sinnliche Gesinnung und darin gegründete Beschaffenheit, auch nur selten.  
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