Adelung Wörterbuch
Wahlhêrr
, des -en, plur. die -en, ein Herr, d.i. männliche Person von Stande, welche in gewissen Fällen das Wahlrecht besitzet. So sind in manchen Städten die Wahlherren gewisse Rathsherren, welche den neuen Rath erwählen.  
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