Adelung Wörterbuch
Vorzeigen
, verb. regul. act. hervor zeigen, durch Zeigen andern sichtbar machen. Einen Brief vorzeigen, sowohl, damit ihn ein anderer sehe, als auch, in engerer Bedeutung, zum Beweise einer Sache; auch vorweisen. Daher der Vorzeiger, Fämin. die Vorzeigerinn, besonders eine Person, welche einen Brief, oder ein schriftliches Zeugniß vorzuzeigen hat. Vorzeiger dieses, nämlich Briefes oder Scheines.
, verb. regul. act. hervor zeigen, durch Zeigen andern sichtbar machen. Einen Brief vorzeigen, sowohl, damit ihn ein anderer sehe, als auch, in engerer Bedeutung, zum Beweise einer Sache; auch vorweisen. Daher der Vorzeiger, Fämin. die Vorzeigerinn, besonders eine Person, welche einen Brief, oder ein schriftliches Zeugniß vorzuzeigen hat. Vorzeiger dieses, nämlich Briefes oder Scheines.