Adelung Wörterbuch
Vormundschaft
, plur. die -en. 1. Das Amt eines Vormundes in engerer Bedeutung überhaupt, der ganze Umfang der einem Vormunde obliegenden Pflichten, ohne Plural. Den Pflichten der Vormundschaft ein Genüge thun. Unter jemandes Vormundschaft stehen. 2. Eben dieses Amt, diese Obliegenheiten in näherer Beziehung auf den Mündel, oder dieses Amt in einzelnen Fällen, da es denn auch den Plural leidet. Zwey Vormundschaften zu verwalten haben, zweyer Unmündigen Vormund seyn. Eine Vormundschaft übernehmen, sie niederlegen. Die Vormundschaft ist zu Ende.  
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