Adelung Wörterbuch
Vertragsam
, -er, -ste, adj. et adv. welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit.
, -er, -ste, adj. et adv. welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit.