Adelung Wörterbuch
Verbinden
, verb. irregul. act. S. Binden, welches nach Maßgebung der Partikel ver von verschiedener Bedeutung ist. 1. Falsch binden, im Binden einen Fehler begehen, von ver 1 (g) (h). Ein Packet ist verbunden, wenn es nicht recht gebunden ist. Am üblichsten ist es von dem Binden der Buchbinder, wo ein Buch verbunden wird, wenn ein oder mehrere Blätter an den unrechten Ort gebunden sind, welches, so fern der Fehler im Heften geschiehet, auch verheften genannt wird. 2. Zubinden, von ver 4. Eine Flasche verbinden; in welchem und andern ähnlichen Fällen man doch lieber zubinden sagt. Hingegen ist in folgenden verbinden üblicher, wenigstens edler. Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden, 5 Mos. 25, 4. Sich die Augen verbinden. Mit verbundenen Augen. Sich den Kopf verbinden, ein Tuch um den Kopf binden. Mit verbundenem Kopfe. Besonders von Wunden und Beschädigungen. Eine Wunde verbinden, ein Heilmittel vermittelst des Verbandes darauf befestigen. Mit verbundenem Arme, Fuße. Einen Patienten verbinden, dessen Wunde. Daher das Verbinden. 3. Unter andere Dinge binden, nur in einigen Fällen. Unter den guten Flachs pflegt sehr häufig schlechter verbunden zu werden. 4. Mehrere Dinge zu einem Ganzen zusammen fügen, und an einander befestigen (S. Ver. 3.), wo es ein allgemeiner Ausdruck ist, der die nähere Art und Weise unentschieden und unbestimmt läßt, indem dieses auf sehr vielfache Art geschehen kann. Es unterscheidet sich dadurch zugleich von den ähnlichen Zeitwörtern, vereinigen, vermengen, vermischen u.s.f. welche theils besondere Arten bezeichnen, theils die Verbindung aus einem andern Gesichtspuncte betrachten.
(1) In eigentlichem und weiterm Verstande. Einen Theil mit dem andern verbinden, es geschehe nun vermittelst eines Bandes oder Leimes, oder des Nagels, oder auf irgend eine andere Art, wo oft auch das Ganze, dessen Theile mit einander verbunden werden, in der vierten Endung steht. Ein Faß verbinden, bey den Böttchern, es mit den gehörigen Reisen versehen. Ein Haus, das fest in einander verbunden ist, Sir. 32, 9. Die Theile einer Rede mit einander verbinden. Die Wörter sind nicht gehörig mit einander verbunden. Wolf war der erste, welcher die Mathematik mit der Philosophie verband. Anmuth mit Gründlichkeit verbinden. Der Mahler muß die Farben wohl mit einander verbinden. Eine Gruppe wohl mit einander verbundener Figuren. Das Wasser läßt sich nicht mit dem Öhle verbinden, vermischen. In der Seife ist das Fett mit dem Alkali auf das genaueste verbunden, vereiniget. Und so in hundert andern Fällen mehr, wo es oft im weitesten Verstande ein bloßes Stellen oder Setzen neben einander bezeichnet, auch wenn solches nur in Gedanken geschiehet. Eine Idee mit den andern verbinden, sie sich mit der andern zugleich vorstellen. In einem andern Verstande sind zwey Dinge mit einander verbunden, quorum vno posito ponitur alterum. Was mit und nach eigener Wahl geschiehet, ist mit einer Sittlichkeit und Zurechnung verbunden.
(2) In engerer und figürlicher Bedeutung,
a. Sich mit jemanden verbinden, ein Verhältniß zu Erreichung einer gemeinschaftlichen Absicht mit ihm errichten; wo es wieder ein allgemeiner Ausdruck ist, der die nähere Art und Weise sowohl, als die Rechtmäßigkeit, unbestimmt läßt. Daß ihr euch alle verbunden habt wider mich, 2 Sam. 22, 8. Zwey Mächte verbinden sich, wenn sie ein Bündniß mit einander errichten, oft auch nur, wenn sie einen gemeinschaftlichen Entschluß fassen, etwas gemeinschaftlich verabreden. Frankreich und Spanien haben sich verbunden, der Krone England die Oberherrschaft zur See streitig zu machen. Auf das genaueste mit einander verbunden seyn. Sich mit einem Eide unter einander verbinden, im gemeinen Leben sich verschwören. Die Aufrührer hatten sich verbunden, den König von dem Throne zu stoßen. Die Verbundenen, verbundene Personen, es sey auf welche Art es wolle. Zwey Personen ehelich mit einander verbinden, im gemeinen Leben, sie copulieren, trauen. Daher sich zwey Personen im engsten Verstande verbinden, wenn sie sich heurathen. Edle Seelen entdecken einander mitten in dem Gedränge der Welt, die sich nur aus Eitelkeit und Eigennutz zu verbinden pflegt, Gell. Siehe auch Vereinigen.
b. Auf feyerliche Art versprechen, sich zu etwas anheischig machen, als ein Reciprocum, und gleichfalls als ein allgemeiner Ausdruck, mit dem Worte zu. Sich zu etwas verbinden, oder sich verbinden etwas zu thun. Wenn ein Weibsbild dem Herren ein Gelübde thut und sich verbindet, 4 Mos. 30, 4. Wenn jemand sich mit einem Eide verbindet, Kap. 11. Sich zur Hülfsleistung, zur Bezahlung u.s.f. verbinden. Ich habe mich dazu verbunden, oder verbindlich gemacht. Sich für jemanden verbinden, etwas an seiner Statt zu thun versprechen, auch, für ihn Bürge werden. S. Verbindlich und Verbündniß. Verpflichten wird in ähnlichem Verstande gebraucht.
c. Überwiegende Bewegungsgründe zu einer Handlung geben oder veranstalten, etwas als eine Pflicht auflegen; welches besonders auch auf dreyfache Art geschehen kann. 1. Vermöge eines Gesetzes; verpflichten. Das Gesetz verbindet alle Menschen, legt ihnen eine Pflicht auf, alle Menschen sind an dasselbe gebunden. Das verbindet mich nicht. Jemanden mit Treue verbunden seyn, ihm Treue schuldig seyn. Du bist verbunden, dieses zu thun, kraft eines Gesetzes, es sey von welcher Art es wolle, dazu gedrungen, es ist deine Pflicht, dieses zu thun. Ich fühle mich dazu verbunden. Dazu verbindet mich meine Aufrichtigkeit. Das Mittelwort verbunden wird in dieser Bedeutung nur als ein Nebenwort gebraucht. 2. Durch ein feyerliches Versprechen; doch nur selten. Jemanden verbinden, ihn ein feyerliches Versprechen ablegen lassen. Geschiehet dieses eidlich, so ist dafür verpflichten, vereiden u.s.f. gebräuchlicher. Am üblichsten ist es in diesem Verstande in der vorigen reciproken Bedeutung, sich verbinden, feyerlich versprechen. 3. Durch Gefälligkeiten und Wohlthaten, ihm dadurch gleichsam Gegengefälligkeiten zur Pflicht machen. Sowohl absolute. Sich jemanden verbinden. Ihn durch Wohlthaten verbinden. Jemanden verbunden seyn, ihm gar sehr, auf das höchste verbunden seyn. Ich hätte sehr gewünscht, ihn mir verbinden zu können, Less. Sie haben mich ihnen dadurch gar sehr verbunden. Als auch mit dem Wörtchen zu. Jemanden zum Danke, zu Gegengefälligkeiten verbunden seyn. Da denn auch das Mittelwort in der Sprache der gesellschaftlichen Höflichkeit sehr gangbar ist. Ich bin ihnen für diese Nachricht gar sehr verbunden, erkenne mich ihnen dafür zum Danke verpflichtet. Mein dir verbundenes Herz. Ich bin ihr verbundener, verbundenster Diener. Jemanden ein verbundenes Compliment machen, ein fehlerhafter Gebrauch für verbindlich.
Daher die Verbindung, S. solches besonders. Es scheinet in den letzten figürlichen Bedeutungen nach dem Muster der Latein. obligare, alligare und obstringere gebildet zu seyn.
(1) In eigentlichem und weiterm Verstande. Einen Theil mit dem andern verbinden, es geschehe nun vermittelst eines Bandes oder Leimes, oder des Nagels, oder auf irgend eine andere Art, wo oft auch das Ganze, dessen Theile mit einander verbunden werden, in der vierten Endung steht. Ein Faß verbinden, bey den Böttchern, es mit den gehörigen Reisen versehen. Ein Haus, das fest in einander verbunden ist, Sir. 32, 9. Die Theile einer Rede mit einander verbinden. Die Wörter sind nicht gehörig mit einander verbunden. Wolf war der erste, welcher die Mathematik mit der Philosophie verband. Anmuth mit Gründlichkeit verbinden. Der Mahler muß die Farben wohl mit einander verbinden. Eine Gruppe wohl mit einander verbundener Figuren. Das Wasser läßt sich nicht mit dem Öhle verbinden, vermischen. In der Seife ist das Fett mit dem Alkali auf das genaueste verbunden, vereiniget. Und so in hundert andern Fällen mehr, wo es oft im weitesten Verstande ein bloßes Stellen oder Setzen neben einander bezeichnet, auch wenn solches nur in Gedanken geschiehet. Eine Idee mit den andern verbinden, sie sich mit der andern zugleich vorstellen. In einem andern Verstande sind zwey Dinge mit einander verbunden, quorum vno posito ponitur alterum. Was mit und nach eigener Wahl geschiehet, ist mit einer Sittlichkeit und Zurechnung verbunden.
(2) In engerer und figürlicher Bedeutung,
a. Sich mit jemanden verbinden, ein Verhältniß zu Erreichung einer gemeinschaftlichen Absicht mit ihm errichten; wo es wieder ein allgemeiner Ausdruck ist, der die nähere Art und Weise sowohl, als die Rechtmäßigkeit, unbestimmt läßt. Daß ihr euch alle verbunden habt wider mich, 2 Sam. 22, 8. Zwey Mächte verbinden sich, wenn sie ein Bündniß mit einander errichten, oft auch nur, wenn sie einen gemeinschaftlichen Entschluß fassen, etwas gemeinschaftlich verabreden. Frankreich und Spanien haben sich verbunden, der Krone England die Oberherrschaft zur See streitig zu machen. Auf das genaueste mit einander verbunden seyn. Sich mit einem Eide unter einander verbinden, im gemeinen Leben sich verschwören. Die Aufrührer hatten sich verbunden, den König von dem Throne zu stoßen. Die Verbundenen, verbundene Personen, es sey auf welche Art es wolle. Zwey Personen ehelich mit einander verbinden, im gemeinen Leben, sie copulieren, trauen. Daher sich zwey Personen im engsten Verstande verbinden, wenn sie sich heurathen. Edle Seelen entdecken einander mitten in dem Gedränge der Welt, die sich nur aus Eitelkeit und Eigennutz zu verbinden pflegt, Gell. Siehe auch Vereinigen.
b. Auf feyerliche Art versprechen, sich zu etwas anheischig machen, als ein Reciprocum, und gleichfalls als ein allgemeiner Ausdruck, mit dem Worte zu. Sich zu etwas verbinden, oder sich verbinden etwas zu thun. Wenn ein Weibsbild dem Herren ein Gelübde thut und sich verbindet, 4 Mos. 30, 4. Wenn jemand sich mit einem Eide verbindet, Kap. 11. Sich zur Hülfsleistung, zur Bezahlung u.s.f. verbinden. Ich habe mich dazu verbunden, oder verbindlich gemacht. Sich für jemanden verbinden, etwas an seiner Statt zu thun versprechen, auch, für ihn Bürge werden. S. Verbindlich und Verbündniß. Verpflichten wird in ähnlichem Verstande gebraucht.
c. Überwiegende Bewegungsgründe zu einer Handlung geben oder veranstalten, etwas als eine Pflicht auflegen; welches besonders auch auf dreyfache Art geschehen kann. 1. Vermöge eines Gesetzes; verpflichten. Das Gesetz verbindet alle Menschen, legt ihnen eine Pflicht auf, alle Menschen sind an dasselbe gebunden. Das verbindet mich nicht. Jemanden mit Treue verbunden seyn, ihm Treue schuldig seyn. Du bist verbunden, dieses zu thun, kraft eines Gesetzes, es sey von welcher Art es wolle, dazu gedrungen, es ist deine Pflicht, dieses zu thun. Ich fühle mich dazu verbunden. Dazu verbindet mich meine Aufrichtigkeit. Das Mittelwort verbunden wird in dieser Bedeutung nur als ein Nebenwort gebraucht. 2. Durch ein feyerliches Versprechen; doch nur selten. Jemanden verbinden, ihn ein feyerliches Versprechen ablegen lassen. Geschiehet dieses eidlich, so ist dafür verpflichten, vereiden u.s.f. gebräuchlicher. Am üblichsten ist es in diesem Verstande in der vorigen reciproken Bedeutung, sich verbinden, feyerlich versprechen. 3. Durch Gefälligkeiten und Wohlthaten, ihm dadurch gleichsam Gegengefälligkeiten zur Pflicht machen. Sowohl absolute. Sich jemanden verbinden. Ihn durch Wohlthaten verbinden. Jemanden verbunden seyn, ihm gar sehr, auf das höchste verbunden seyn. Ich hätte sehr gewünscht, ihn mir verbinden zu können, Less. Sie haben mich ihnen dadurch gar sehr verbunden. Als auch mit dem Wörtchen zu. Jemanden zum Danke, zu Gegengefälligkeiten verbunden seyn. Da denn auch das Mittelwort in der Sprache der gesellschaftlichen Höflichkeit sehr gangbar ist. Ich bin ihnen für diese Nachricht gar sehr verbunden, erkenne mich ihnen dafür zum Danke verpflichtet. Mein dir verbundenes Herz. Ich bin ihr verbundener, verbundenster Diener. Jemanden ein verbundenes Compliment machen, ein fehlerhafter Gebrauch für verbindlich.
Daher die Verbindung, S. solches besonders. Es scheinet in den letzten figürlichen Bedeutungen nach dem Muster der Latein. obligare, alligare und obstringere gebildet zu seyn.