Adelung Wörterbuch
Urhêber
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Urheberinn, eigentlich diejenige Person, welche ein Ding, eine Sache angefangen, angehoben hat, sowohl in gutem als bösem Verstande, doch mehr im letzten, als im ersten; der Anfänger. Der Urheber eines Streites, eines Krieges. Der Urheber des Aufruhres ist noch nicht ausfindig gemacht worden, der Anstifter, Rädelsführer. Der Urheber einer Religion. In weiterer Bedeutung eine jede Person, in welcher ein anderes Ding seinem Wesen und seinen Eigenschaften nach gegründet ist, eine Person, so fern sie die wirkende Ursache eines Dinges ist; in welcher Bedeutung es besonders in der philosophischen Schreibart der neuern Zeiten häufig gebraucht worden. Gott, der Urheber aller Dinge. Sich streiten, ob Gott der Urheber des Bösen in der Welt ist. Ein Gönner ist der Urheber unsers Glückes. Der Urheber eines Buches, dessen Autor, besser der Verfasser. Anm. Das Wort ist alt, und ist zugleich eines von den wenigen mit ur zusammen gesetzten Wörtern, welche allgemein gangbar geblieben sind, besonders in der ersten engern Bedeutung. Es lautet bey dem Horneck, zu Anfange des 13ten Jahrhundertes Orthab, Orthaber, bey seinen Zeitgenossen Urhab, Anhab u.s.f. und stammet von dem alten Zeitworte urheben für erheben her, welches im eigentlichen Verstande schon bey dem Raban Maurus vorkommt; urhephit, extollite; hernach aber figürlich, so wie anheben, für anfangen gebraucht wurde, in welcher Bedeutung erheben noch jetzt in manchen Fällen üblich ist. Ur bedeutet hier also nicht eigentlich das erste eines Dinges, gleichsam den ersten Anfänger, sondern hat die Bedeutung des auf, eine Bewegung in die Höhe zu bezeichnen. Kero und Notker gebrauchen für Urheber das völlig veraltete Ortfrummi, von dem noch Baierischen und Oberpfälzischen fremman, friemen, anfangen, und ort, welches hier so wie in Hornecks Orthab mit ur gleich bedeutend ist. Ulphilas gebraucht für anfangen mit einer andern aber gleich bedeutenden Vorsylbe ushafjan, im Dänischen aber heißt der Urheber nach einer sehr buchstäblichen Übersetzung Ophavsmand, Aufheber.
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Urheberinn, eigentlich diejenige Person, welche ein Ding, eine Sache angefangen, angehoben hat, sowohl in gutem als bösem Verstande, doch mehr im letzten, als im ersten; der Anfänger. Der Urheber eines Streites, eines Krieges. Der Urheber des Aufruhres ist noch nicht ausfindig gemacht worden, der Anstifter, Rädelsführer. Der Urheber einer Religion. In weiterer Bedeutung eine jede Person, in welcher ein anderes Ding seinem Wesen und seinen Eigenschaften nach gegründet ist, eine Person, so fern sie die wirkende Ursache eines Dinges ist; in welcher Bedeutung es besonders in der philosophischen Schreibart der neuern Zeiten häufig gebraucht worden. Gott, der Urheber aller Dinge. Sich streiten, ob Gott der Urheber des Bösen in der Welt ist. Ein Gönner ist der Urheber unsers Glückes. Der Urheber eines Buches, dessen Autor, besser der Verfasser. Anm. Das Wort ist alt, und ist zugleich eines von den wenigen mit ur zusammen gesetzten Wörtern, welche allgemein gangbar geblieben sind, besonders in der ersten engern Bedeutung. Es lautet bey dem Horneck, zu Anfange des 13ten Jahrhundertes Orthab, Orthaber, bey seinen Zeitgenossen Urhab, Anhab u.s.f. und stammet von dem alten Zeitworte urheben für erheben her, welches im eigentlichen Verstande schon bey dem Raban Maurus vorkommt; urhephit, extollite; hernach aber figürlich, so wie anheben, für anfangen gebraucht wurde, in welcher Bedeutung erheben noch jetzt in manchen Fällen üblich ist. Ur bedeutet hier also nicht eigentlich das erste eines Dinges, gleichsam den ersten Anfänger, sondern hat die Bedeutung des auf, eine Bewegung in die Höhe zu bezeichnen. Kero und Notker gebrauchen für Urheber das völlig veraltete Ortfrummi, von dem noch Baierischen und Oberpfälzischen fremman, friemen, anfangen, und ort, welches hier so wie in Hornecks Orthab mit ur gleich bedeutend ist. Ulphilas gebraucht für anfangen mit einer andern aber gleich bedeutenden Vorsylbe ushafjan, im Dänischen aber heißt der Urheber nach einer sehr buchstäblichen Übersetzung Ophavsmand, Aufheber.