Adelung Wörterbuch
Unzucht
, plur. car. der Mangel, oder die Abwesenheit der Zucht, und eine darin gegründete Handlung. 1. * Eigentlich, in welchem Verstande dieses Wort ehedem sehr häufig war, eine jede sowohl der gesellschaftlichen Wohlanständigkeit, als auch der bürgerlichen Ordnung, und den Gesetzen zuwider laufende Handlung zu bezeichnen; da es denn theils mit Ungesittetheit, Unanständigkeit, theils mit Frevel, Unfug, Ausschweifung, theils auch mit Verbrechen und andern ähnlichen Ausdrücken gleich bedeutend war. In den Monseeischen Glossen ist Unzuht, unruhiges Betragen, ingleichen Ausschweifung, Unzuhtiger, ein ungezogener, unruhiger Mensch. In dem alten Strasburgischen Stadtrechte wird für Unzucht erkläret, wenn jeman sin tur oder venster bi naht (Nacht) ufhiebe, oder zerwurffe; wo es so viel als Unfug, Störung der Ruhe und Ordnung ist. Bey den Schwäbischen Dichtern kommt es häufig für Unhöflichkeit, ungezogenes Betragen vor, und im Schwabenspiegel Kap. 62. heißt Unzuht, ungesittetes Betragen vor Gericht. Figürlich wurde es denn auch für Schande, Unehr gebraucht. Sie thaten ihrem Bothen einen Unzucht, Königoh. Wenn einer Frauen Unzucht thäte mit Schleyer abziehen und dem gleich, Strasburg Poliz. Ordnung. In dieser ganzen Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, doch scheint es in Schwaben noch für Muthwillen, Büberey, gangbar zu seyn. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist die Unzucht der Mißbrauch des zur Fortpflanzung verordneten Naturtriebes auf eine diesem Zwecke zuwider laufende Art, wo es, so wie Hurerey zugleich ein harter Ausdruck ist, welchen man in der glimpflichen und edlern Schreibart gerne vermeidet. Unzucht treiben. Mit einer Person Unzucht treiben. Sich der Unzucht ergeben. In Unzucht leben. Jemanden zur Unzucht verleiten. Um Unzucht willen Weiber nehmen, Tob. 6, 18. Sich der Unzucht ergeben, Ephes. 4, 9. In der ersten Bedeutung ehedem auch Inzucht und Verzucht. S. Zucht.
, plur. car. der Mangel, oder die Abwesenheit der Zucht, und eine darin gegründete Handlung. 1. * Eigentlich, in welchem Verstande dieses Wort ehedem sehr häufig war, eine jede sowohl der gesellschaftlichen Wohlanständigkeit, als auch der bürgerlichen Ordnung, und den Gesetzen zuwider laufende Handlung zu bezeichnen; da es denn theils mit Ungesittetheit, Unanständigkeit, theils mit Frevel, Unfug, Ausschweifung, theils auch mit Verbrechen und andern ähnlichen Ausdrücken gleich bedeutend war. In den Monseeischen Glossen ist Unzuht, unruhiges Betragen, ingleichen Ausschweifung, Unzuhtiger, ein ungezogener, unruhiger Mensch. In dem alten Strasburgischen Stadtrechte wird für Unzucht erkläret, wenn jeman sin tur oder venster bi naht (Nacht) ufhiebe, oder zerwurffe; wo es so viel als Unfug, Störung der Ruhe und Ordnung ist. Bey den Schwäbischen Dichtern kommt es häufig für Unhöflichkeit, ungezogenes Betragen vor, und im Schwabenspiegel Kap. 62. heißt Unzuht, ungesittetes Betragen vor Gericht. Figürlich wurde es denn auch für Schande, Unehr gebraucht. Sie thaten ihrem Bothen einen Unzucht, Königoh. Wenn einer Frauen Unzucht thäte mit Schleyer abziehen und dem gleich, Strasburg Poliz. Ordnung. In dieser ganzen Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, doch scheint es in Schwaben noch für Muthwillen, Büberey, gangbar zu seyn. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist die Unzucht der Mißbrauch des zur Fortpflanzung verordneten Naturtriebes auf eine diesem Zwecke zuwider laufende Art, wo es, so wie Hurerey zugleich ein harter Ausdruck ist, welchen man in der glimpflichen und edlern Schreibart gerne vermeidet. Unzucht treiben. Mit einer Person Unzucht treiben. Sich der Unzucht ergeben. In Unzucht leben. Jemanden zur Unzucht verleiten. Um Unzucht willen Weiber nehmen, Tob. 6, 18. Sich der Unzucht ergeben, Ephes. 4, 9. In der ersten Bedeutung ehedem auch Inzucht und Verzucht. S. Zucht.