Adelung Wörterbuch
Übelthat
, plur. die -en, von übel in der engern Bedeutung, dem Gesetze zuwider, eine vorsetzliche oder freyentliche Übertretung der bürgerlichen oder göttlichen Gesetze, so daß übel hier und in dem folgenden einen härtern Begriff gewähret, als es in den meisten andern Fällen hat; die Missethat, das Verbrechen. Es ist besser, daß ihr von Wohlthat wegen leidet, denn von Übelthat wegen, 1 Petr. 3, 17; wo doch Wohlthat als der Gegensatz von Übelthat veraltet ist. Keine Übelthat an jemanden finden, Dan. 6, 4. Im Angels. Yfeldaed.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Übelthat