Adelung Wörterbuch
Trift
, plur. die -en, von dem Zeitworte treiben, ein mit Trieb im Ganzen gleich bedeutendes Wort, ob es gleich im Hochdeutschen nur in einigen Fällen angenommen ist. 1. Der Zustand, da ein Körper getrieben, zur Bewegung bestimmt wird, ohne Plural; im Hochdeutschen gewöhnlicher der Trieb. Die Trift einer Kugel, ihr Trieb. Figürlich ist es im Niederdeutschen auch, was Gang, Gebrauch im Hochdeutschen ist. Eine Sache ist in der Trift, wenn sie im Gange, in der Bewegung ist. Ein Stück Wäsche ist in der Trift, wenn es zum gewöhnlichen Gebrauche angewandt wird. 2. Dasjenige, was treibt, die bewegende Kraft zur Thätigkeit bestimmt, nur in einigen gemeinen Sprecharten. Im Nieders. ist die Trift das Triebrad einer Maschine. Im Bergbaue ist es der Baum im Göpel, welcher quer durch die Spindel geht, und mit Docken versehen ist, den Schwung zu befördern; der Schwingebaum. 3) Was getrieben wird, doch nur so viel Vieh, als zusammen aus- oder fortgetrieben wird; ein Trieb, Herde. Ein Trift Schafe, Schweine, Kühe. 4. Der Ort, worauf getrieben wird. 1) In der Landwirthschaft ist es ein breiter gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh auf und von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist; die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg, in Obersachsen auch Treibe, Triebe, Tröbe. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird; der Trieb, die Huth, im Oberdeutschen Trat, Trott, in Obersachsen Treibe, Trebis. In weiterer Bedeutung wird jeder Ort dieser Art eine Trift genannt; in engerer aber nur das Brachfeld, so fern es dem Viehe zur Weide dienet, zum Unterschiede von der Weide. 3) Ohne Plural, auch das Recht sein Vieh, so wohl über des andern Grund und Boden auf die Weide zu treiben, als auch es auf des andern Brachfelder zur Weide zu treiben; das Triebrecht, Triftrecht, die Triftgerechtigkeit, der Weidegang, die Huth u.s.f. 5. * Endlich wird Trift im Niederdeutschen auch für Trieb, in der letzten und figürlichen Bedeutung für Bestimmung des Willens zur Thätigkeit gebraucht, in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen unbekannt ist. Seinen bösen Triften folgen, Trieben. Anm. Trieb ist mehr der Oberdeutschen, Trift aber mehr der Niederdeutschen Mundart eigen, wo es Drift oder Drivt lautet, und vermittelst des t von driven, treiben, abgeleitet ist, wie Schrift, von schreiben, Nieders. schriven, Kluft, von klieben, Nieders. klöven u.s.f.
, plur. die -en, von dem Zeitworte treiben, ein mit Trieb im Ganzen gleich bedeutendes Wort, ob es gleich im Hochdeutschen nur in einigen Fällen angenommen ist. 1. Der Zustand, da ein Körper getrieben, zur Bewegung bestimmt wird, ohne Plural; im Hochdeutschen gewöhnlicher der Trieb. Die Trift einer Kugel, ihr Trieb. Figürlich ist es im Niederdeutschen auch, was Gang, Gebrauch im Hochdeutschen ist. Eine Sache ist in der Trift, wenn sie im Gange, in der Bewegung ist. Ein Stück Wäsche ist in der Trift, wenn es zum gewöhnlichen Gebrauche angewandt wird. 2. Dasjenige, was treibt, die bewegende Kraft zur Thätigkeit bestimmt, nur in einigen gemeinen Sprecharten. Im Nieders. ist die Trift das Triebrad einer Maschine. Im Bergbaue ist es der Baum im Göpel, welcher quer durch die Spindel geht, und mit Docken versehen ist, den Schwung zu befördern; der Schwingebaum. 3) Was getrieben wird, doch nur so viel Vieh, als zusammen aus- oder fortgetrieben wird; ein Trieb, Herde. Ein Trift Schafe, Schweine, Kühe. 4. Der Ort, worauf getrieben wird. 1) In der Landwirthschaft ist es ein breiter gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh auf und von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist; die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg, in Obersachsen auch Treibe, Triebe, Tröbe. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird; der Trieb, die Huth, im Oberdeutschen Trat, Trott, in Obersachsen Treibe, Trebis. In weiterer Bedeutung wird jeder Ort dieser Art eine Trift genannt; in engerer aber nur das Brachfeld, so fern es dem Viehe zur Weide dienet, zum Unterschiede von der Weide. 3) Ohne Plural, auch das Recht sein Vieh, so wohl über des andern Grund und Boden auf die Weide zu treiben, als auch es auf des andern Brachfelder zur Weide zu treiben; das Triebrecht, Triftrecht, die Triftgerechtigkeit, der Weidegang, die Huth u.s.f. 5. * Endlich wird Trift im Niederdeutschen auch für Trieb, in der letzten und figürlichen Bedeutung für Bestimmung des Willens zur Thätigkeit gebraucht, in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen unbekannt ist. Seinen bösen Triften folgen, Trieben. Anm. Trieb ist mehr der Oberdeutschen, Trift aber mehr der Niederdeutschen Mundart eigen, wo es Drift oder Drivt lautet, und vermittelst des t von driven, treiben, abgeleitet ist, wie Schrift, von schreiben, Nieders. schriven, Kluft, von klieben, Nieders. klöven u.s.f.