Adelung Wörterbuch
Theilhaber
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Theilhaberinn, eine Person, welche an etwas Theil hat, doch nur in engerer Bedeutung, welche ein Ganzes mit andern gemeinschaftlich besitzet. Die Theilhaber eines Gutes, Feldes. Zuweilen auch der Theilgenoß.  
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