Adelung Wörterbuch
Schóß
, des -sses, plur. die Schosse, und in einigen Mundarten die Schösse, Dimin. das Schößchen, Oberd. Schößlein; von dem Zeitworte schießen, daher es so wie dieses in verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. 1. Was schießet, ein schießendes Ding. 1) Von schießen, schnell in die Höhe wachsen. (a) Die jungen Zweige an den Bäumen und Pflanzen werden Schosse, Schüsse, Schößlinge genannt, worunter man doch allemahl nur junge Zweige von diesem Jahre verstehet. Englisch Shoot. S. Nebenschoß, Rebschoß, Wasserschoß u.s.f. (b) Das Stockwerk eines aufgeführten Gebäudes wird in manchen Gegenden gleichfalls Schoß, am häufigsten aber Geschoß genannt, wo es eine Figur von schießen, sich der Höhe nach ausdehnen, zu seyn scheinet. Im Schwed. ist Skate der Gipfel eines Baumes. 2) Von schießen, schnell daher fahren, ist der Schoß, und im Plural die Schösse, im Bergbaue, das herein geschossene oder herein gestürzte Erdreich oder Gestein. Die Schösse abräumen, das herein gestürzte Gestein. Von schießen, schnell fließen, kommt es in den Zusammensetzungen Schoßgerinne u.s.f. vor. 3) Von schießen, schnell schieben und fallen, wird im Niederdeutschen eine jede Schub- oder Fallthür ein Schott genannt. Vermuthlich rühret es daher, daß auch im Hochdeutschen ein kleines Fenster in einem größern, welches ohne dieses geöffnet werden kann, im Dimin. ein Schößchen genannt wird.
2. Ein Werkzeug, womit man schießet, in welchem Verstande ehedem ein jedes zum Schießen bestimmtes Gewehr, es sey nun ein Bogen, Feuergewehr u.s.f. ein Schoß genannt wurde, welches in der dichterischen Schreibart wohl noch zuweilen gebraucht wird, obgleich Geschoß üblicher ist, S. dasselbe.
3. Was geschossen wird, in welchem Verstande es doch nur von zusammen geschossenem Gelde üblich ist. So ist in Bremen der Schott dasjenige Geld, welches die Bürgerschaft zum allgemeinen Besten freywillig zusammen schießet. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung nicht üblich, wohl aber von gewissen auf den Grundstücken haftenden obrigkeitlichen Abgaben, welche sonst auch Steuern genannt werden, und wofür auch Geschoß üblich ist. So werden sie Schoß, Zoll und jährliche Zinse nicht geben, Esr. 4, 13. Ists recht, daß wir dem Kaiser den Schoß geben oder nicht? Luc. 20, 22. Schoß, dem der Schoß gebühret, Röm. 13, 7. Drey Schosse geben, diejenige Summe, welche als ein Schoß auf einem Grundstücke haftet, dreyfach entrichten. Der Schoß ist eine der ältesten Abgaben, und wird eigentlich von Grundstücken entrichtet; indessen ist in vielen Gegenden dafür das Wort Steuer üblich, und in manchen sind so wohl Schoß als Steuer gangbar, aber durch das Herkommen auf besondere Art eingeschränkt. Ehedem aber wurde oft eine jede Abgabe an die Obrigkeit ein Schoß genannt, S. zum Beyspiel Abschoß.
Anm. In dieser letzten Bedeutung einer Abgabe kann es so wohl von schießen, hergeben, als auch zunächst von Schatz, Schatzung, gebildet seyn, S. dieses Wort. Es ist in dieser Bedeutung sehr alt und von einem sehr weiten Umfange. Denn das Nieders. Schott, das alte Gothische Skott, das Angels. Skeat, das Span. Escot, das alte Franz. Chas, das Böhm. Ssos, die mittlern Lat. Scottum, und ohne Zischlaut Cossa, Cocia, Cossatum, und andere mehr, bedeuten theils Steuer, Schoß, obrigkeitliche Abgabe, theils auch Geld überhaupt; Schatz. Daß man dieses Wort schon vor Alters von dem zusammen schießen abgeleitet habe, erhellet aus den spätern Latein. Conjectus, Conjecta, Conjectio, Consagittatio, welche alle so wohl von Contributionen, als auch von freywillig zusammen geschossenen Geldsummen vorkommen. Im Ital. ist Scotto die Zeche.
2. Ein Werkzeug, womit man schießet, in welchem Verstande ehedem ein jedes zum Schießen bestimmtes Gewehr, es sey nun ein Bogen, Feuergewehr u.s.f. ein Schoß genannt wurde, welches in der dichterischen Schreibart wohl noch zuweilen gebraucht wird, obgleich Geschoß üblicher ist, S. dasselbe.
3. Was geschossen wird, in welchem Verstande es doch nur von zusammen geschossenem Gelde üblich ist. So ist in Bremen der Schott dasjenige Geld, welches die Bürgerschaft zum allgemeinen Besten freywillig zusammen schießet. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung nicht üblich, wohl aber von gewissen auf den Grundstücken haftenden obrigkeitlichen Abgaben, welche sonst auch Steuern genannt werden, und wofür auch Geschoß üblich ist. So werden sie Schoß, Zoll und jährliche Zinse nicht geben, Esr. 4, 13. Ists recht, daß wir dem Kaiser den Schoß geben oder nicht? Luc. 20, 22. Schoß, dem der Schoß gebühret, Röm. 13, 7. Drey Schosse geben, diejenige Summe, welche als ein Schoß auf einem Grundstücke haftet, dreyfach entrichten. Der Schoß ist eine der ältesten Abgaben, und wird eigentlich von Grundstücken entrichtet; indessen ist in vielen Gegenden dafür das Wort Steuer üblich, und in manchen sind so wohl Schoß als Steuer gangbar, aber durch das Herkommen auf besondere Art eingeschränkt. Ehedem aber wurde oft eine jede Abgabe an die Obrigkeit ein Schoß genannt, S. zum Beyspiel Abschoß.
Anm. In dieser letzten Bedeutung einer Abgabe kann es so wohl von schießen, hergeben, als auch zunächst von Schatz, Schatzung, gebildet seyn, S. dieses Wort. Es ist in dieser Bedeutung sehr alt und von einem sehr weiten Umfange. Denn das Nieders. Schott, das alte Gothische Skott, das Angels. Skeat, das Span. Escot, das alte Franz. Chas, das Böhm. Ssos, die mittlern Lat. Scottum, und ohne Zischlaut Cossa, Cocia, Cossatum, und andere mehr, bedeuten theils Steuer, Schoß, obrigkeitliche Abgabe, theils auch Geld überhaupt; Schatz. Daß man dieses Wort schon vor Alters von dem zusammen schießen abgeleitet habe, erhellet aus den spätern Latein. Conjectus, Conjecta, Conjectio, Consagittatio, welche alle so wohl von Contributionen, als auch von freywillig zusammen geschossenen Geldsummen vorkommen. Im Ital. ist Scotto die Zeche.