Adelung Wörterbuch
Sáchfällig
, adj. et adv. in den Rechten. Sachfällig werden, seine Sache, d.i. seinen Prozeß, verlieren. Jemanden sachfällig erkennen. Nieders. nedderfällig, im Oberd. gleichfalls niederfällig. S. Sache 1.
, adj. et adv. in den Rechten. Sachfällig werden, seine Sache, d.i. seinen Prozeß, verlieren. Jemanden sachfällig erkennen. Nieders. nedderfällig, im Oberd. gleichfalls niederfällig. S. Sache 1.