Adelung Wörterbuch
Rückstellig
, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.
, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.