Adelung Wörterbuch
Ritterrêcht
, des -es, plur. inus. ein Collectivum, das Recht, welchem die Ritterschaft einer Provinz unterworfen ist, zu bezeichnen; in welchem Verstande es unter andern auch in Schlesien üblich ist, wo es zuweilen auch das Ritter- oder Ehrengericht, welches dieses Recht handhabet, bezeichnet.
, des -es, plur. inus. ein Collectivum, das Recht, welchem die Ritterschaft einer Provinz unterworfen ist, zu bezeichnen; in welchem Verstande es unter andern auch in Schlesien üblich ist, wo es zuweilen auch das Ritter- oder Ehrengericht, welches dieses Recht handhabet, bezeichnet.