Adelung Wörterbuch
Ritterorden
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Orden, d.i. Stand, der Ritter, ohne Plural; wofür doch Ritterstand üblicher ist. 2) An den Höfen, ein Orden, welcher nur Personen Ritterstandes, d.i. von Adel ertheilet wird, und dessen Glieder Ritter genannt werden, eine Veranstaltung, welche ein Überbleibsel der ehemahligen Ritter ist.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Ritterorden