Adelung Wörterbuch
Religions-Friede
, des -ns, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Friedensschluß oder Vertrag zwischen dem Kaiser und den Ständen, worin die innere Ruhe im Reiche in Ansehung der Religion festgesetzet wird; im Gegensatze des Profan-Friedens. Besonders ist der zu Augsburg im Jahre 1555 zwischen dem katholischen und protestantischen Reichstheile errichtete Vertrag dieser Art unter diesem Nahmen bekannt.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Religions-Friede