Adelung Wörterbuch
Reichshêrkommen
, des -s, plur. car. in dem Deutschen Staatsrechte, eine durch die Gewohnheit eingeführte Regel, nach welcher in gewissen Staatssachen, wo keine geschriebene Gesetze und andere Verträge vorhanden sind, verfahren wird.
, des -s, plur. car. in dem Deutschen Staatsrechte, eine durch die Gewohnheit eingeführte Regel, nach welcher in gewissen Staatssachen, wo keine geschriebene Gesetze und andere Verträge vorhanden sind, verfahren wird.