Adelung Wörterbuch
Rêchtszwang
, des -es, plur. car. der Gerichtszwang, d.i. das Befugniß, jemanden zu zwingen, von ihm sein Recht zu nehmen, seine Gerichtbarkeit zu erkennen.
, des -es, plur. car. der Gerichtszwang, d.i. das Befugniß, jemanden zu zwingen, von ihm sein Recht zu nehmen, seine Gerichtbarkeit zu erkennen.