Adelung Wörterbuch
Rêchtshängig
, adj. et adv. gleichfalls von Recht, Gericht, vor Gericht oder bey dem Gerichte anhängig. Eine rechtshängige Sache, welche bey dem Gerichte klagbar angebracht und noch nicht abgeurtheilet ist.
, adj. et adv. gleichfalls von Recht, Gericht, vor Gericht oder bey dem Gerichte anhängig. Eine rechtshängige Sache, welche bey dem Gerichte klagbar angebracht und noch nicht abgeurtheilet ist.