Adelung Wörterbuch
			
						
			Rêchtsgang
                        
, des -es, plur. die -gänge. 1) Der Gang, welchen die Sachen vor Gerichte haben, die bey den Gerichten eingeführte Art, die angebrachten Sachen zu behandeln, der Prozeß: ohne Plural. 2) * Eine vor Gericht klagbar angebrachte Sache selbst, ein Rechtshandel, Prozeß; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.
			
		
		, des -es, plur. die -gänge. 1) Der Gang, welchen die Sachen vor Gerichte haben, die bey den Gerichten eingeführte Art, die angebrachten Sachen zu behandeln, der Prozeß: ohne Plural. 2) * Eine vor Gericht klagbar angebrachte Sache selbst, ein Rechtshandel, Prozeß; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.

