Adelung Wörterbuch
			
						
			Rāthsschlúß
                        
, des -sses, plur. die -schlüsse, der Schluß, Beschluß, oder feyerliche, förmlich entworfene Entschluß eines Raths-Collegii, oder eines Stadtrathes, Senatus Consultum, an einigen Orten der Rathsverlaß; welcher mit einem Rathschlusse nicht verwechselt werden darf.
			
		
		, des -sses, plur. die -schlüsse, der Schluß, Beschluß, oder feyerliche, förmlich entworfene Entschluß eines Raths-Collegii, oder eines Stadtrathes, Senatus Consultum, an einigen Orten der Rathsverlaß; welcher mit einem Rathschlusse nicht verwechselt werden darf.

