Adelung Wörterbuch
Rāthsschlúß
, des -sses, plur. die -schlüsse, der Schluß, Beschluß, oder feyerliche, förmlich entworfene Entschluß eines Raths-Collegii, oder eines Stadtrathes, Senatus Consultum, an einigen Orten der Rathsverlaß; welcher mit einem Rathschlusse nicht verwechselt werden darf.
, des -sses, plur. die -schlüsse, der Schluß, Beschluß, oder feyerliche, förmlich entworfene Entschluß eines Raths-Collegii, oder eines Stadtrathes, Senatus Consultum, an einigen Orten der Rathsverlaß; welcher mit einem Rathschlusse nicht verwechselt werden darf.