Adelung Wörterbuch
Raths-Collegium
, des -gii, plur. die -gia, ein Collegium solcher Personen, welche verpflichtet sind öffentliche Angelegenheiten zu überlegen und zu beschließen, und welches auch nur der Rath schlechthin genannt wird. S. 3 Rath 2. 2) In engerer Bedeutung werden auch die sämmtlichen Rathsherren einer Stadt und deren Versammlung das Raths-Collegium genannt.  
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