Adelung Wörterbuch
Profōß
, des -es, plur. die -e, oder des -en, oder des -en, plur. die -en, aus dem Franz. Prevost, Prevôt, und dieß von Praepositus, von welchem auch unser Propst gebildet ist. 1) * Ein jeder Vorgesetzter, ingleichen, derjenige, welchem ein Geschäft anvertrauet ist, welcher einem Geschäfte vorgesetzet worden; eine veraltete Bedeutung, in welcher dieses Wort aber ehedem üblich war. Im Theuerdanke kommt der Kuniginn Provoß im Hofgerichte vor, welches vermuthlich ihr Anwalt oder Sachverwalter war. 2) * In engerer Bedeutung war Praepositus ein Unterrichter auf den Dörfern, in welchem Verstande auch das Franz. Prevost üblich ist. Bey der Französischen Armee ist der Grand-Prevost der Feldrichter, welcher im Felde unumschränkte Gewalt hat, die Ausreißer, Marodeurs und andere Übertreter der Kriegsgesetze auf der Stelle zu bestrafen. Bey den Deutschen Kriegsheeren kennet man ihn unter dem Nahmen des General-Gewaltigers. 3) In noch engerer und geringerer Bedeutung, wird in vielen Fällen der Stockmeister, welcher die Übertreter in Verhaft nimmt, die Aufsicht über sie hat, und zuweilen auch die Strafen an ihnen vollziehet, der Profoß genannt. In diesem Verstande hat man an den Höfen einen Hof-Profoß, welcher bey dem Marschall-Amte dienet, und die diesem unterworfenen Übertreter in Verhaft nimmt, verwahret, und zuweilen auch bestrafet. Ihm ist der Profoß-Knecht untergeordnet. Der Stockmeister auf den Schiffen führet gleichfalls den Nahmen des Profoßes, und in der Schweiz belegt man so wohl den Bettelvogt, als auch den Büttel mit diesem Nahmen. Am üblichsten ist dieser Ausdruck bey den Armeen, wo jedes Regiment seinen Stockmeister unter dem Nahmen des Profoßes hat. Anm. Man spricht und schreibt dieses Wort auch oft Prevos oder Prevoß, welches zwar dem Französischen näher kommt, aber doch der häufigsten Aussprache, nach welcher es Profoß lautet, nicht so angemessen ist. S. auch Propst.
, des -es, plur. die -e, oder des -en, oder des -en, plur. die -en, aus dem Franz. Prevost, Prevôt, und dieß von Praepositus, von welchem auch unser Propst gebildet ist. 1) * Ein jeder Vorgesetzter, ingleichen, derjenige, welchem ein Geschäft anvertrauet ist, welcher einem Geschäfte vorgesetzet worden; eine veraltete Bedeutung, in welcher dieses Wort aber ehedem üblich war. Im Theuerdanke kommt der Kuniginn Provoß im Hofgerichte vor, welches vermuthlich ihr Anwalt oder Sachverwalter war. 2) * In engerer Bedeutung war Praepositus ein Unterrichter auf den Dörfern, in welchem Verstande auch das Franz. Prevost üblich ist. Bey der Französischen Armee ist der Grand-Prevost der Feldrichter, welcher im Felde unumschränkte Gewalt hat, die Ausreißer, Marodeurs und andere Übertreter der Kriegsgesetze auf der Stelle zu bestrafen. Bey den Deutschen Kriegsheeren kennet man ihn unter dem Nahmen des General-Gewaltigers. 3) In noch engerer und geringerer Bedeutung, wird in vielen Fällen der Stockmeister, welcher die Übertreter in Verhaft nimmt, die Aufsicht über sie hat, und zuweilen auch die Strafen an ihnen vollziehet, der Profoß genannt. In diesem Verstande hat man an den Höfen einen Hof-Profoß, welcher bey dem Marschall-Amte dienet, und die diesem unterworfenen Übertreter in Verhaft nimmt, verwahret, und zuweilen auch bestrafet. Ihm ist der Profoß-Knecht untergeordnet. Der Stockmeister auf den Schiffen führet gleichfalls den Nahmen des Profoßes, und in der Schweiz belegt man so wohl den Bettelvogt, als auch den Büttel mit diesem Nahmen. Am üblichsten ist dieser Ausdruck bey den Armeen, wo jedes Regiment seinen Stockmeister unter dem Nahmen des Profoßes hat. Anm. Man spricht und schreibt dieses Wort auch oft Prevos oder Prevoß, welches zwar dem Französischen näher kommt, aber doch der häufigsten Aussprache, nach welcher es Profoß lautet, nicht so angemessen ist. S. auch Propst.