Adelung Wörterbuch
Pfandesinhaber
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfandesinhaberinn, eine Person, welche zu ihrer Sicherheit ein Pfand von einem andern in Besitz hat, es sey nun ein bewegliches oder ein unbewegliches Pfand; ehedem der Pfandhaber, Pfandherr, Pfandgläubiger.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pfandesinhaber