Adelung Wörterbuch
† Parten
, verb. reg. act. et neutr. aus dem Lat. partiri, welches gleichfalls nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist, wo es auf doppelte Art vorkommt. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, Theil an etwas haben; in welchem Verstande auch anparten vorkommt. 2) Theilen; Nieders. parten, Holländ. parten.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: † Parten