Adelung Wörterbuch
Obmann
, des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im Österreichischen der Eisenobmann der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2) Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann, Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obermann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe Schiedsrichter.
, des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im Österreichischen der Eisenobmann der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2) Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann, Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obermann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe Schiedsrichter.