Adelung Wörterbuch
Oberkammerhêrr
, des -en, plur. die -en, an den Höfen, der oberste und erste Kammerherr, welchem die Kammerherren untergeordnet sind. Seine Gerichtbarkeit, und der Ort, wo dessen Ausfertigungen geschehen, wird die Oberkämmerey genannt.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Oberkammerhêrr