Adelung Wörterbuch
			
						
			Oberkammerhêrr
                        
, des -en, plur. die -en, an den Höfen, der oberste und erste Kammerherr, welchem die Kammerherren untergeordnet sind. Seine Gerichtbarkeit, und der Ort, wo dessen Ausfertigungen geschehen, wird die Oberkämmerey genannt.
			
		
		, des -en, plur. die -en, an den Höfen, der oberste und erste Kammerherr, welchem die Kammerherren untergeordnet sind. Seine Gerichtbarkeit, und der Ort, wo dessen Ausfertigungen geschehen, wird die Oberkämmerey genannt.

