Adelung Wörterbuch
			
						
			Obereigenthum
                        
, des -es, plur. car. das oberste und höchste Eigenthumsrecht über liegende Gründe. Daher der Obereigenthumsherr, des -en, plur. die -en, der dieses höchste Eigenthumsrecht besitzet. So ist z.B. der oberste Lehensherr in einem geschlossenen Lande zugleich der Obereigenthumsherr über die darin befindlichen Lehensgüter.
			
		
		, des -es, plur. car. das oberste und höchste Eigenthumsrecht über liegende Gründe. Daher der Obereigenthumsherr, des -en, plur. die -en, der dieses höchste Eigenthumsrecht besitzet. So ist z.B. der oberste Lehensherr in einem geschlossenen Lande zugleich der Obereigenthumsherr über die darin befindlichen Lehensgüter.

