Adelung Wörterbuch
Nothèrbschaft
, plur. die -en, derjenige Theil der Erbschaft, welchen man den Seinigen zu hinterlassen gezwungen ist; daher in einigen Gegenden, z.B. zu Nürnberg, in Hamburg, und in dem Culmischen Rechte, der Pflichttheil unter dem Nahmen der Notherbschaft bekannt ist. In einigen Gegenden heißt sie die Nothgebührniß.  
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