Adelung Wörterbuch
Mūßtheil
, des -es, plur. die -e, in den Rechten, die Hälfte desjenigen Vorrathes an Essen und Trinken, welches sich dreyßig Tage nach dem Tode eines Ehemannes in dessen Haushaltung findet, und nach den Sächsischen Rechten dessen Witwe gehöret; welches Recht doch nur bey den Adeligen üblich ist. Ehedem auch die Hofspeise. S. 2. das Muß.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Mūßtheil