Adelung Wörterbuch
Münzhêrr
, des -en, plur. die -en. 1) Ein Herr, welcher das Recht hat, Münzen schlagen zu dürfen. 2) In den Reichsstädten sind die Münzherren diejenigen Rathsherren, welche die Aufsicht über die Münzanstalt führen.  
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