Adelung Wörterbuch
Münzhêrr
, des -en, plur. die -en. 1) Ein Herr, welcher das Recht hat, Münzen schlagen zu dürfen. 2) In den Reichsstädten sind die Münzherren diejenigen Rathsherren, welche die Aufsicht über die Münzanstalt führen.
, des -en, plur. die -en. 1) Ein Herr, welcher das Recht hat, Münzen schlagen zu dürfen. 2) In den Reichsstädten sind die Münzherren diejenigen Rathsherren, welche die Aufsicht über die Münzanstalt führen.