Adelung Wörterbuch
Mitbevollmächtigte
, des -n, plur. die -n, derjenige, welcher mit einem andern zugleich in einer Sache bevollmächtiget ist; Concommissarius.
, des -n, plur. die -n, derjenige, welcher mit einem andern zugleich in einer Sache bevollmächtiget ist; Concommissarius.