Adelung Wörterbuch
Meisterrêcht
, des -es, plur. die -e. 1) Bey den Handwerkern, das mit dem Rahmen und Stande eines Handwerksmeisters verbundene Recht, das Recht, ein Handwerk öffentlich zu treiben, und Gesellen und Lehrlinge zu halten. Das Meisterrecht erhalten, erlangen, gewinnen. 2) In einigen Oberdeutschen Gegenden bedeutet es auch das Meisterstück. Sein Meisterrecht an etwas thun, Opitz. Und an einem andern Orte nennt er die Natur des Höchsten Meisterrecht und erstgebornes Kind.  
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Ansicht: Meisterrêcht