Adelung Wörterbuch
Marschalls-Gericht
, des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem ein Marschall den Vorsitz hat, über die seinem Gerichtszwange unterworfenen Personen. In Schlesien werden auch die adeligen Austräge oder Rittergerichte Marschalls-Gerichte genannt, weil der Marschall des Ritterstandes in denselben den Vorsitz hat.
, des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem ein Marschall den Vorsitz hat, über die seinem Gerichtszwange unterworfenen Personen. In Schlesien werden auch die adeligen Austräge oder Rittergerichte Marschalls-Gerichte genannt, weil der Marschall des Ritterstandes in denselben den Vorsitz hat.