Adelung Wörterbuch
Leibfall
, des -es, plur. die -fälle, in einigen Gegenden, derjenige Fall, d.i. Umstand, da das Gut eines Leibeigenen nach dessen Tode an den Eigenthumsherren zurück fällt; der Hauptfall. Daher leibfällige Güter, welche nach dem Tode des Inhabers an den Eigenthumsherren zurück fallen, und welche an andern Orten Schupflehen und Fallgüter genannt werden.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Leibfall