Adelung Wörterbuch
Leibeigenthum
, des -es, plur. inus. das Eigenthumsrecht über den Leib, d.i. die Person, eines andern, das Recht über einen Leibeigenen.
, des -es, plur. inus. das Eigenthumsrecht über den Leib, d.i. die Person, eines andern, das Recht über einen Leibeigenen.