Adelung Wörterbuch
Lehensgefälle
, oder Lehnsgefälle, sing. inus. alles was der Lehnsherr in den hergebrachten Fällen von seinem Lehensmanne einzunehmen hat.
, oder Lehnsgefälle, sing. inus. alles was der Lehnsherr in den hergebrachten Fällen von seinem Lehensmanne einzunehmen hat.