Adelung Wörterbuch
Landsmann
, des -es, plur. die -leute, Fämin. die Landsmänninn. 1) Diejenige Person, welche mit einer andern aus einem und eben demselben Lande gebürtig ist; im Oberd. Landmann. Er ist mein Landsmann. Es war deine Landsmänninn. Sie sind Landsleute, sie sind aus einem und eben demselben Orte, aus einer und eben derselben Provinz gebürtig. Schwed. Landsmann, im Oberd. Landmann, bey dem Ottfried im Plural Lantliut, Landsedilon, in dem alten Gesetze der Könige Ludwig und Lothar von 840 Geland. 2) * Ein Landskind; doch nur im Oberdeutschen.  
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