Adelung Wörterbuch
Landsiedel
, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, besonders am Rheinstrome, so wohl ein jeder Landsitz oder ein jedes Landgut, als auch in engerm Verstande, eine Art Zinsgüter, welche mit den Obersächsischen Meiergütern überein kommen. S. Landsaß. Daher der Landsiedler, der Besitzer eines Landsiedels oder Landsiedelgutes, welcher zuweilen gleichfalls der Landsiedel genannt wird, die Landsiedeley, die Eigenschaft eines solchen Gutes, der Landsiedelherr, der Grund- und Eigenthumsherr, das Landsiedelrecht u.s.f. Bey dem Ottfried ist Landsidilo ein Landsmann. S. Siedel.  
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