Adelung Wörterbuch
Landsässig
, adj. et adv. die Eigenschaft eines Landsassen habend, in der Landsässerey gegründet, in allen Bedeutungen des Wortes Landsaß. Besonders in der letzten, da es denn dem reichssässig entgegen gesetzet ist. Ein landsässiges Rittergut, welches der Provinz, worin es liegt, zu Dienst und Pflicht verbunden ist, von dem Landesherren zu Lehen empfangen wird, Sitz und Stimme auf dem Landtage hat. Daher die Landsässigkeit. S. das vorige.  
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