Adelung Wörterbuch
Landesfürst
, des -en, plur. die -en, Fämin. die Landesfürstinn, der Landesherr, so fern er ein Fürst ist, ein Fürst in Beziehung auf das ihm gehörige Land. Daher landesfürstlich, ihm gehörig, demselben gemäß, in seiner Würde gegründet.
, des -en, plur. die -en, Fämin. die Landesfürstinn, der Landesherr, so fern er ein Fürst ist, ein Fürst in Beziehung auf das ihm gehörige Land. Daher landesfürstlich, ihm gehörig, demselben gemäß, in seiner Würde gegründet.